Diss und das

Forschung und Lehre

Forschung 2006-2014
 
• Computergestützte Auswertung frühneuzeitlichen Prozessmaterials
 
 
Gerichtsverfassung der Frühen Neuzeit, juristische Paradigmen und Terminologie
(in) der ständischen Gesellschaft
 
Dissertation 2012

„Die Ehafte des Hofgerichts Rottweil vor dem Reichskammergericht”

allgemeinhistorisch:
 
Folgen der Territorialisierung für die Reichsgerichtsbarkeit
 
dogmengeschichtlich:  
 
 
Anwendung gemeinrechtlicher Rechtsquellenlehre und Privilegiendogmatik
auf den Konflikt zwischen eximierenden und prorogierenden Gerichtsstandsprivilegien
 
Quellen: 
 
 

 
handschriftliche Rechtsquellen und Prozessmaterial aus dem 15. und 16. Jahrhundert
→ in deutscher Kurrentschrift
 
Kommentare, Monographien und Gerichtsurteile (Relationen und Voten)
→ in frühneuzeitlichem Rechtslatein

Klappentext:

Das Kaiserliche Hofgericht Rottweil war das bedeutendste der Kaiserlichen Landgerichte in Schwaben. Mit dem Erstarken der territorialen Gerichtsbarkeit ging allerdings ein Niedergang des Gerichtes einher, der insbesondere ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts stark spürbar war. Juristisches Mittel der Stände, um die Jurisdiktion des Hofgerichts abzuwehren, waren Exemtionsprivilegien. Diese Privilegien ermöglichten es den Ständen, Prozesse gegen ihre Untertanen vom Rottweiler Hofgericht abzufordern.

Gegen diese Exemtionsprivilegien wehrte sich das Hofgericht insbesondere durch Verweis auf sogenannte Ehafte. Hiermit wurden besondere Tatbestände bezeichnet, bei deren Vorliegen sich das Hofgericht befugt sah, Abforderungsbegehren zurückzuweisen.

Die vorliegende Arbeit stellt diese Ehafte vor und untersucht, wie die Zeitgenossen mit dem Konflikt zwischen Exemtionsprivilegien und Ehaften juristisch umgingen. Hierzu wird insbesondere die Parteiargumentation in einem exemplarischen Reichskammergerichts- verfahren dargestellt und die einschlägige überlieferte Rechtssprechung des Höchstgerichts ausgewertet.


Link zum Verlag: → Shaker Verlag


Lehre

2006-2014

•  Arbeitsgemeinschaftsleitung, Vorlesungs- und Seminarvertretung
   BGB 1-3, Deutsche Rechtsgeschichte
 
• 
 
Klausur- und Hausarbeitskomposition, Remonstrationsbearbeitung

2015-
 
• 
 
Klausurenkorrektur Deutsche Rechtsgeschichte, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit



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