VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011

ANHANG 1
ABSCHNITT A

FCL.010 Begriffsbestimmungen
„Verantwortlicher Pilot” (Pilot-in-Command, PIC)
bezeichnet den Piloten, dem das Kommando übertragen
wurde und der mit der sicheren Durchführung des Fluges
beauftragt ist.

ABSCHNITT C
PRIVATPILOTENLIZENZ (PPL)
KAPITEL 2

FCL.205.A PPL(A) – Rechte
a) Die Rechte des Inhabers einer PPL(A) bestehen darin,
ohne Vergütung als PIC oder Kopilot auf Flugzeugen (...)
im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein.