VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011
ANHANG 1
ABSCHNITT A
FCL.010 Begriffsbestimmungen
„Verantwortlicher Pilot” (Pilot-in-Command, PIC) bezeichnet den Piloten, dem das Kommando übertragen wurde und der mit der sicheren Durchführung des Fluges beauftragt ist.
ABSCHNITT C
PRIVATPILOTENLIZENZ (PPL)
KAPITEL 2
FCL.205.A PPL(A) – Rechte
a) Die Rechte des Inhabers einer PPL(A) bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Kopilot auf Flugzeugen (...) im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein.
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